Urlaubsanspruch-Rechner: Urlaubstage bei Teilzeit, Eintritt und Austritt
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen in diesem Jahr zu? Der Rechner rechnet Ihren Urlaub auf Ihre Arbeitstage pro Woche um und kürzt ihn, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet. Er zeigt jeden Rechenschritt und die Regel, nach der er rechnet.
Voller Jahresurlaub: Das Arbeitsverhältnis besteht das ganze Jahr.
Alle Angaben ohne Gewähr. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag und die geltenden Gesetze.
So setzt sich der Urlaub zusammen
| Jahresurlaub bei 5 Arbeitstagen pro Woche | 30 |
|---|---|
| davon gesetzlicher Mindesturlaub bei Ihrer Woche | 20 |
| Ihr Urlaubsanspruch | 30 Tage |
So berechnen Sie den Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage Urlaub im Jahr (§ 3 BUrlG). Es zählt sechs Werktage pro Woche, bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Arbeits- und Tarifverträge geben oft mehr, in Kitas und sozialen Einrichtungen meist 30 Tage.
Teilzeit: Urlaubstage bei Vollzeit ÷ Arbeitstage der Vollzeitwoche × Ihre Arbeitstage pro Woche. Wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten, spielt keine Rolle.
Eintritt und Austritt: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres, rechnet der Rechner den Urlaub anteilig wie Quickshift: ein Zwölftel je vollem Monat, für einen angefangenen Monat der Anteil seiner Kalendertage, ab einem halben Tag aufgerundet. Viele Arbeitsverträge kürzen im Ein- und Austrittsjahr anteilig, den gesetzlichen Mindesturlaub dürfen sie dabei nicht unterschreiten. Kürzt Ihr Vertrag nicht, gilt nur das Bundesurlaubsgesetz: Den vollen Jahresurlaub gibt es nach sechs Monaten (Wartezeit, § 4 BUrlG). Wer nach dem 1. Juli beginnt, vor Ablauf der Wartezeit ausscheidet oder in der ersten Jahreshälfte geht, bekommt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte geht, behält den vollen Urlaub.
TVöD und TV-L: 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche (§ 26 TVöD). Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, auch in der zweiten Jahreshälfte. Den gesetzlichen Mindesturlaub unterschreitet das nicht (BAG, 9 AZR 51/16, zum TV-L).
Schwerbehinderung: Fünf Arbeitstage Zusatzurlaub bei einer 5-Tage-Woche, bei mehr oder weniger Arbeitstagen entsprechend mehr oder weniger (§ 208 SGB IX).
Wie Sie den Urlaub mit Brückentagen am besten verteilen, zeigt der Urlaubsplaner. Mehr zu Resturlaub, Verfall und Urlaubsabgeltung steht im Artikel Urlaubsanspruch & Urlaubsplanung.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei Teilzeit zu?
Der Urlaub wird auf Ihre Arbeitstage pro Woche umgerechnet: Urlaubstage bei Vollzeit geteilt durch die Arbeitstage der Vollzeitwoche, mal Ihre Arbeitstage. Bei 30 Tagen für eine 5-Tage-Woche und 3 Arbeitstagen sind das 18 Urlaubstage. Freie Wochen sind gleich lang wie bei Vollzeit, weil jeder Urlaubstag einen Ihrer Arbeitstage ersetzt.
Wird der Urlaub gerundet?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz nur der Teilurlaub bei Eintritt oder Austritt: Ein Bruchteil von mindestens einem halben Tag wird auf einen ganzen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Andere Bruchteile bleiben bestehen, abrunden darf der Arbeitgeber nicht (BAG, 9 AZR 578/17). Der TVöD und der TV-L runden ab einem halben Tag auf und lassen kleinere Bruchteile weg.
Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich im Laufe des Jahres anfange?
Viele Arbeitsverträge kürzen den Urlaub im Ein- und Austrittsjahr anteilig. Der Rechner rechnet deshalb ein Zwölftel je vollem Monat und für einen angefangenen Monat den Anteil seiner Kalendertage, aber nie weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub. Kürzt Ihr Vertrag nicht, gilt nur das Bundesurlaubsgesetz: Wer bis zum 1. Juli anfängt, bekommt nach sechs Monaten den vollen Jahresurlaub, wer später anfängt, ein Zwölftel je vollem Monat. Urlaub, den ein früherer Arbeitgeber für dasselbe Jahr schon gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 BUrlG). Im TVöD gibt es immer ein Zwölftel je vollem Monat.
Was passiert beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit?
Urlaub, den Sie in Vollzeit erworben haben, darf beim Wechsel in weniger Arbeitstage nicht gekürzt werden (EuGH, C-486/08; BAG, 9 AZR 53/14). Rechnen Sie die Zeit vor und nach dem Wechsel deshalb getrennt und zählen Sie beide Teile zusammen.
Zählen Regenerationstage im Sozial- und Erziehungsdienst zum Urlaub?
Nein. Regenerations- und Umwandlungstage nach dem TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst sind zusätzliche freie Tage. Der Rechner enthält nur den Erholungsurlaub.