Urlaubsplanung und Urlaubsanspruch: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Veröffentlicht am 3. Februar 2026

Urlaub ist für Arbeitnehmer nicht nur eine willkommene Auszeit vom Arbeitsalltag, sondern auch ein gesetzlich verankertes Recht. Doch viele Beschäftigte sind unsicher: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet? Was passiert mit Resturlaub, und welche Rechte habe ich bei der Urlaubsplanung? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Urlaubsanspruch und Urlaubsplanung und gibt Ihnen die Sicherheit, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und wahrzunehmen.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Die Grundlagen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass jeder Arbeitnehmer einen Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage.

Wichtige Grundlagen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch:

  • Mindestanspruch: 20 Tage bei 5-Tage-Woche, 24 Tage bei 6-Tage-Woche
  • Vertraglicher Urlaub: Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen mehr Urlaubstage vor (z.B. 28-30 Tage)
  • Voller Anspruch: Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit)
  • Anteiliger Anspruch: Auch vor Ablauf der Wartezeit besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch
  • Zweck: Urlaub dient der Erholung und ist nicht auf andere Weise ersetzbar

Der gesetzliche Mindesturlaub ist unabdingbar - das bedeutet, dass Arbeitgeber diesen Anspruch nicht unterschreiten dürfen. Arbeitsverträge können jedoch mehr Urlaubstage vorsehen, und in vielen Branchen gibt es tarifvertragliche Regelungen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. In sozialen Einrichtungen sind oft 28 bis 30 Urlaubstage üblich.

Urlaubsplanung - Entspannung am Strand

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Urlaubsberechnung: Vollzeit, Teilzeit und unterjähriger Einstieg

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs kann je nach Beschäftigungsumfang und Eintrittszeitpunkt variieren. Hier erfahren Sie, wie der Urlaubsanspruch in verschiedenen Situationen berechnet wird.

Urlaubsberechnung bei Teilzeit

Bei Teilzeitbeschäftigung richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Die Berechnung erfolgt anteilig zur Vollzeitbeschäftigung:

Formel: (Urlaubsanspruch Vollzeit / Arbeitstage pro Woche Vollzeit) × Arbeitstage pro Woche Teilzeit

Beispiel 1: Teilzeit mit 3 Tagen pro Woche

  • Vollzeit: 30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche
  • Teilzeit: 3 Tage pro Woche
  • Berechnung: (30 / 5) × 3 = 18 Urlaubstage

Beispiel 2: Teilzeit mit 3 Tagen pro Woche

  • Vollzeit: 28 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche
  • Teilzeit: 3 Tage pro Woche
  • Berechnung: (28 / 5) × 3 = 16,8 → aufgerundet 17 Urlaubstage

Wichtig: Bruchteile von Urlaubstagen werden in der Regel aufgerundet, sodass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden.

Urlaubsberechnung bei unterjährigem Einstieg oder Austritt

Wenn Sie nicht das ganze Jahr über beschäftigt sind, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet:

Formel: (Jahresurlaubsanspruch / 12 Monate) × Anzahl der Beschäftigungsmonate

Beispiel 3: Eintritt am 1. Juli

  • Jahresurlaubsanspruch: 30 Tage
  • Beschäftigungsmonate im ersten Jahr: 6 (Juli bis Dezember)
  • Berechnung: (30 / 12) × 6 = 15 Urlaubstage

Beispiel 4: Austritt am 30. September

  • Jahresurlaubsanspruch: 28 Tage
  • Beschäftigungsmonate: 9 (Januar bis September)
  • Berechnung: (28 / 12) × 9 = 21 Urlaubstage
  • Bereits genommen: 18 Tage → 3 Tage verbleibend zur Auszahlung

Urlaubsplanung: Rechte und Pflichten

Bei der Urlaubsplanung haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen beider Seiten ist entscheidend für eine faire und konfliktfreie Urlaubsplanung.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

  • Urlaubswunsch äußern: Sie dürfen Ihre Wünsche bezüglich des Urlaubszeitraums äußern.
  • Zusammenhängender Urlaub: Mindestens 12 Werktage (bei 5-Tage-Woche: 2 Wochen) sollten zusammenhängend gewährt werden, wenn Sie dies wünschen.
  • Berücksichtigung persönlicher Umstände: Familiäre Verpflichtungen, Schulferien oder andere besondere Umstände müssen berücksichtigt werden.
  • Rechtzeitige Information: Sie haben Anspruch auf rechtzeitige Mitteilung, ob Ihr Urlaubswunsch genehmigt wird.

Ihre Pflichten als Arbeitnehmer

  • Rechtzeitige Beantragung: Stellen Sie Urlaubsanträge so früh wie möglich, damit der Arbeitgeber planen kann.
  • Rücksichtnahme: Berücksichtigen Sie betriebliche Belange und die Urlaubswünsche Ihrer Kollegen.
  • Abstimmung im Team: In vielen Betrieben ist es üblich, Urlaubswünsche im Team abzustimmen.
  • Genehmigung abwarten: Urlaub muss genehmigt werden - buchen Sie keine Reisen, bevor Ihr Urlaub bewilligt wurde.

Darf der Arbeitgeber Urlaub ablehnen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber kann einen Urlaubswunsch ablehnen, wenn:

  • Betriebliche Gründe: Dringende betriebliche Belange dem Urlaubswunsch entgegenstehen (z.B. Personalmangel, wichtige Projekte)
  • Urlaubswünsche anderer Kollegen: Vorrangige Urlaubswünsche von Kollegen mit höherer sozialer Schutzwürdigkeit (z.B. Eltern mit schulpflichtigen Kindern in Ferienzeiten)
  • Urlaubssperrzeiten: Festgelegte Urlaubssperren für bestimmte Zeiträume (z.B. in der Vorweihnachtszeit im Einzelhandel)

Die Ablehnung muss begründet sein und verhältnismäßig. Ein pauschales "Nein" ohne nachvollziehbare Begründung ist nicht zulässig.

Resturlaub: Übertragung ins neue Jahr und Verfallfristen

Grundsätzlich gilt: Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Es gibt jedoch Regelungen zur Übertragung von Resturlaub ins Folgejahr.

Übertragung von Resturlaub

Nicht genommener Urlaub kann unter bestimmten Bedingungen ins nächste Jahr übertragen werden:

  • Dringende betriebliche Gründe: Wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte
  • Persönliche Gründe: Bei Krankheit oder anderen persönlichen Gründen, die die Urlaubsnahme verhindert haben
  • Übertragungsfrist: Der übertragene Urlaub muss in den ersten drei Monaten des Folgejahres (bis 31. März) genommen werden

Beispiel: Resturlaub aus 2025

  • Jahresurlaubsanspruch 2025: 30 Tage
  • Genommener Urlaub 2025: 25 Tage
  • Resturlaub: 5 Tage
  • Frist zur Nutzung: Bis 31. März 2026
  • Nach dem 31. März 2026 verfällt der Resturlaub (außer bei Krankheit)

Ausnahme bei Krankheit

Laut EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub nicht, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht in der Lage war, seinen Urlaub zu nehmen. In diesem Fall kann der Urlaub über den 31. März hinaus übertragen werden - allerdings mit einer Obergrenze von 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres.

Verfall von Urlaub: Was Sie wissen sollten

Urlaub kann nur verfallen, wenn:

  • Der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Urlaubsnahme aufgefordert hat
  • Der Arbeitgeber deutlich auf den drohenden Verfall hingewiesen hat
  • Sie trotz dieser Aufforderung den Urlaub nicht genommen haben

Ein stillschweigendes Verfallenlassen ohne vorherige Aufforderung ist nicht zulässig.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Was Ihnen zusteht

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der gesamte Jahresurlaub genommen wurde, haben Sie Anspruch auf Abgeltung des Resturlaubs. Das bedeutet: Der nicht genommene Urlaub wird Ihnen finanziell ausgezahlt.

Wann wird Urlaub abgegolten?

  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Urlaub, der bis zum letzten Arbeitstag nicht genommen werden kann, wird ausgezahlt
  • Bei Tod des Arbeitnehmers: Der Urlaubsabgeltungsanspruch geht auf die Erben über
  • Während des Arbeitsverhältnisses: Eine Abgeltung statt Urlaubsnahme ist nicht zulässig

Berechnung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 13 Wochen berechnet:

Beispiel: Berechnung Urlaubsabgeltung

  • Monatliches Bruttogehalt: 2.400 Euro
  • Arbeitstage pro Woche: 5
  • Nicht genommener Urlaub: 10 Tage
  • Durchschnittlicher Tagesverdienst: 2.400 € × 3 Monate / 65 Arbeitstage (13 Wochen) = ca. 110,77 €
  • Urlaubsabgeltung: 10 Tage × 110,77 € = 1.107,70 € (brutto)

Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Sie sollten den Anspruch also rechtzeitig geltend machen.

Urlaub während Krankheit: Besondere Regelungen

Werden Sie während Ihres Urlaubs krank, gelten besondere Regelungen, die Ihre Interessen schützen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Krankheitstage während des Urlaubs nicht als Urlaubstage zählen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie im Urlaub erkranken?

  1. Unverzüglich melden: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schnellstmöglich über Ihre Erkrankung
  2. Ärztliches Attest: Lassen Sie sich von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen
  3. Attest einreichen: Reichen Sie das Attest beim Arbeitgeber ein (auch aus dem Ausland möglich, ggf. mit Übersetzung)
  4. Urlaubstage werden gutgeschrieben: Die Krankheitstage werden Ihnen als Urlaubstage gutgeschrieben

Krank vor dem geplanten Urlaub

Wenn Sie vor Urlaubsantritt erkranken und arbeitsunfähig sind, können Sie den Urlaub verschieben. Voraussetzung ist, dass Sie:

  • Die Erkrankung unverzüglich melden
  • Ein ärztliches Attest vorlegen
  • Die Verschiebung des Urlaubs beantragen

Bereits gebuchte Reisen sind in diesem Fall Ihr privates Risiko - der Arbeitgeber muss keine Kosten erstatten. Eine Reiserücktrittsversicherung kann hier sinnvoll sein.

Wichtig: Erholungszweck des Urlaubs

Sie dürfen während des Urlaubs nicht arbeiten - auch nicht von zu Hause oder im Home-Office. Urlaub dient ausschließlich der Erholung und ist gesetzlich geschützt. Verstöße gegen dieses Prinzip können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Sonderurlaub - Besondere Anlässe

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Sonderurlaub: Wann habe ich Anspruch?

Neben dem regulären Erholungsurlaub gibt es in bestimmten Situationen einen Anspruch auf Sonderurlaub - auch Arbeitsbefreiung genannt. Sonderurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit aus besonderen Anlässen.

Gesetzliche Grundlage

Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB, der besagt, dass Arbeitnehmer für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" von der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn sie aus persönlichen Gründen ohne ihr Verschulden verhindert sind. Viele Arbeits- oder Tarifverträge regeln Sonderurlaub detaillierter.

Typische Anlässe für Sonderurlaub

  • Hochzeit: Eigene Hochzeit (meist 1-2 Tage)
  • Geburt eines Kindes: 1-2 Tage
  • Todesfall in der Familie: Nahe Angehörige (meist 1-3 Tage)
  • Umzug: Bei betrieblich bedingtem Umzug (1 Tag)
  • Arztbesuch: Wenn nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich
  • Behördengänge: Wenn zwingend während der Arbeitszeit erforderlich
  • Ehrenamt: Z.B. als Schöffe, Wahlhelfer (gesetzlich geregelt)
  • Betreuung kranker Kinder: Gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankentage

Wichtig: Die genauen Regelungen zu Dauer und Voraussetzungen finden sich meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. § 616 BGB kann auch vertraglich ausgeschlossen sein - prüfen Sie daher Ihren Vertrag.

Urlaubssperrzeiten: Was ist erlaubt?

Arbeitgeber können für bestimmte Zeiträume Urlaubssperren verhängen, in denen kein oder nur eingeschränkt Urlaub genommen werden kann. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Wann sind Urlaubssperrzeiten zulässig?

  • Betriebliche Notwendigkeit: Es müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen (z.B. Inventur im Einzelhandel, Erntezeit in der Landwirtschaft)
  • Verhältnismäßigkeit: Die Sperre darf nicht unverhältnismäßig lang sein
  • Rechtzeitige Mitteilung: Mitarbeiter müssen frühzeitig über Urlaubssperren informiert werden
  • Dokumentation: Urlaubssperrzeiten sollten in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt sein

Typische Urlaubssperrzeiten

  • Einzelhandel: Vorweihnachtszeit, verkaufsoffene Sonntage
  • Kitas und Schulen: Anfang des Schuljahres, Eingewöhnungsphase neuer Kinder
  • Gastronomie: Hochsaison, Feiertage
  • Industrie: Betriebsurlaub in Sommerferien (alle müssen gleichzeitig Urlaub nehmen)

Ihre Rechte bei Urlaubssperren

Auch bei Urlaubssperrzeiten haben Sie Rechte:

  • Urlaubssperren dürfen nicht so umfassend sein, dass Ihr Jahresurlaub nicht mehr genommen werden kann
  • Persönliche Gründe (z.B. Schulferien bei Eltern) müssen angemessen berücksichtigt werden
  • Betriebsurlaub (komplette Betriebsschließung) ist nur mit Betriebsvereinbarung oder Zustimmung aller Mitarbeiter möglich

Transparenz durch digitale Urlaubsverwaltung

Moderne digitale Zeiterfassungssysteme machen die Urlaubsplanung und -verwaltung für Arbeitnehmer deutlich transparenter und komfortabler. Statt handschriftlicher Anträge und Excellisten profitieren Beschäftigte von digitalen Lösungen, die ihnen jederzeit Einblick in ihre Urlaubsdaten geben.

Vorteile digitaler Urlaubsverwaltung für Arbeitnehmer

  • Transparenz: Jederzeit Einsicht in verfügbare Urlaubstage, genommenen Urlaub und Resturlaub
  • Einfache Beantragung: Urlaubsanträge können mobil per App oder Webportal gestellt werden
  • Schnelle Genehmigung: Digitale Workflows beschleunigen den Genehmigungsprozess
  • Automatische Berechnung: Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder unterjährigem Einstieg wird automatisch korrekt berechnet
  • Teamübersicht: Einsicht, wann Kollegen Urlaub haben, erleichtert die Abstimmung
  • Erinnerungen: Automatische Hinweise auf noch zu nehmenden Resturlaub
  • Dokumentation: Alle Urlaubsdaten sind nachvollziehbar dokumentiert

Typische Funktionen moderner Urlaubsverwaltungssysteme

  • Persönliches Dashboard mit Urlaubskonto-Stand
  • Kalenderansicht mit Team-Urlaubsübersicht
  • Mobile App für unterwegs
  • Push-Benachrichtigungen bei Genehmigung oder Ablehnung
  • Integration mit Dienstplan und Zeiterfassung
  • Automatische Berechnung von Urlaubsansprüchen
  • Export von Urlaubsbescheinigungen

Digitale Systeme schaffen nicht nur Komfort, sondern auch Rechtssicherheit: Alle Urlaubsanträge, Genehmigungen und Ablehnungen sind nachvollziehbar dokumentiert. Das schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei eventuellen Streitigkeiten.

Häufige Fragen (FAQ)

Verfällt mein Urlaub automatisch am Jahresende?

Nein, nicht automatisch. Urlaub kann nur verfallen, wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig und ausdrücklich zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Ohne diese Aufforderung bleibt der Urlaub erhalten und kann ins Folgejahr übertragen werden.

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wann ich Urlaub nehmen muss?

Grundsätzlich haben Sie ein Mitspracherecht bei der Urlaubsplanung. Der Arbeitgeber kann jedoch bei Betriebsurlaub (komplette Betriebsschließung) oder bei zwingenden betrieblichen Gründen die Urlaubszeit festlegen. Dies sollte jedoch rechtzeitig kommuniziert werden und in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Wie früh muss ich meinen Urlaub beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Üblich sind jedoch 2-4 Wochen Vorlaufzeit für normale Urlaubsanträge. Bei längeren Urlauben (über 2 Wochen) sollten Sie deutlich früher planen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen auf konkrete Regelungen.

Was passiert mit meinem Urlaub bei längerer Krankheit?

Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, verfällt nicht. Laut EuGH-Rechtsprechung kann dieser Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres angesammelt werden. Bei sehr langen Krankheitszeiten kann sich also ein beträchtlicher Urlaubsanspruch aufbauen.

Kann ich Urlaub auch in Stunden nehmen?

Ob stundenweiser Urlaub möglich ist, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen ab. Gesetzlich gibt es keine Regelung für stundenweisen Urlaub. In der Praxis wird Urlaub meist tageweise gewährt, aber einige Arbeitgeber ermöglichen auch halbe Tage.

Darf ich während des Urlaubs im Ausland sein?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie Ihren Urlaub verbringen, wo Sie möchten. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht darüber, wie und wo Sie Ihren Urlaub verbringen. Sie müssen jedoch erreichbar sein, wenn Sie im Urlaub erkranken und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen müssen.

Bekomme ich mehr Urlaub, wenn ich älter werde?

Das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Das Bundesurlaubsgesetz sieht keinen erhöhten Urlaubsanspruch für ältere Arbeitnehmer vor. Viele Tarifverträge sehen jedoch gestaffelte Urlaubsansprüche nach Alter oder Betriebszugehörigkeit vor (z.B. ab 30 oder 40 Jahren ein zusätzlicher Urlaubstag).

Kann Urlaub ausgezahlt werden, statt ihn zu nehmen?

Nein, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung von Urlaub nicht zulässig. Urlaub dient der Erholung und muss grundsätzlich in Freizeit genommen werden. Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Urlaub finanziell abgegolten.

Was gilt bei Teilzeit mit wechselnden Arbeitstagen?

Wenn Ihre Arbeitstage pro Woche variieren, wird der Urlaubsanspruch nach dem Durchschnitt berechnet. Bei sehr unregelmäßiger Arbeitszeit kann es sinnvoll sein, Urlaub in Arbeitsstunden statt in Arbeitstagen zu berechnen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine faire Regelung.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Nein, während des Urlaubs besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, für den Arbeitgeber erreichbar zu sein oder E-Mails zu beantworten. Urlaub bedeutet vollständige Arbeitsbefreiung. Ausnahmen können sich nur aus besonderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben (z.B. bei Rufbereitschaft, die dann aber gesondert vergütet werden muss).

Fazit

Der Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht, das gesetzlich geschützt ist und der Erholung dient. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche, wobei viele Arbeits- und Tarifverträge darüber hinausgehen. Die Berechnung bei Teilzeit oder unterjährigem Einstieg erfolgt anteilig, und moderne digitale Systeme machen diese Berechnungen transparent und nachvollziehbar.

Wichtig ist zu wissen: Urlaub muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden, kann aber unter bestimmten Umständen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Bei Krankheit während des Urlaubs oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten besondere Regelungen, die Ihre Interessen schützen. Neben dem regulären Erholungsurlaub kann in bestimmten Situationen auch Sonderurlaub zustehen.

Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig äußern und betriebliche Belange berücksichtigen. Gleichzeitig haben Sie das Recht auf faire Behandlung bei der Urlaubsplanung und auf transparente Information über Ihren Urlaubsanspruch. Moderne Zeiterfassungssysteme unterstützen Sie dabei, jederzeit den Überblick über Ihre Urlaubstage zu behalten und Urlaub einfach zu beantragen. So wird Urlaubsplanung zu einem transparenten und fairen Prozess für alle Beteiligten.